FAQ
1. Wie melde ich mich an?
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, und zwar auf einem der folgenden Wege:
- per Anmeldekarte, die Sie in der Mitte unseres Programmheftes finden
- über unsere Website
- per Mail an vhs@siegen-wittgenstein.de unter Nennung der folgenden Daten: Name und Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung sowie Einwilligung zum SEPA-Lastschriftmandat
2. Bekomme ich eine Anmeldebestätigung?
Nein, Sie erhalten keine schriftliche Anmeldebestätigung. Ausnahmen sind Bildungsurlaube, bei denen Sie entsprechende Unterlagen als Nachweis für den Arbeitgeber erhalten.
3. Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich mich anmelden?
Die meisten unserer Kurse haben eine Teilnahmebegrenzung. Eine frühzeitige Anmeldung ist daher empfehlenswert. Da auf Grundlage der Anmeldezahlen ca. eine Woche vor Kursbeginn entschieden wird, ob der Kurs wie geplant stattfinden kann, sollte Ihre Anmeldung spätestens 7 Tage zuvor erfolgen. Nach Möglichkeit berücksichtigen wir aber auch gerne kurzfristige Anmeldungen. Zögern Sie also nicht, uns diesbezüglich zu kontaktieren - auch Kurzentschlossene sind herzlich willkommen!
4. Was passiert, wenn mein Kurs bereits ausgebucht ist?
Sollte ein Kurs zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung die maximale Teilnehmendenzahl bereits erreicht haben, wird Ihre Anmeldung auf einer Warteliste vermerkt. Sollte wieder ein Platz frei werden, rücken Sie nach und werden von uns über die Teilnahmemöglichkeit informiert. Sollten sich zudem mehrere Personen auf der Warteliste befinden, kann evtl. ein weiterer Kurs zum betreffenden Thema eingerichtet werden. Eine Anmeldung lohnt sich also in jedem Fall.
5. Wie bezahle ich den Kurs?
Über ein SEPA-Lastschriftmandat wird das Entgelt vom angegebenen Konto abgebucht. Die Abbuchung erfolgt nach Kursbeginn.
6. Gibt es Ermäßigungen?
Ja, folgende Entgeltermäßigungen sind möglich:
- Arbeitslose Teilnehmende, die bei der Arbeitsagentur in Leistungsbezug stehen, erhalten auf Antrag Entgeltbefreiung für max. eine Veranstaltung je Semester. Auf Anforderung ist der vhs durch entsprechende Belege nachzuweisen, dass Leistungsbezug während der Dauer der Veranstaltung vorlag.
- Empfänger:innen von Arbeitslosengeld 2 erhalten auf Antrag Entgeltbefreiung für max. zwei Veranstaltungen je Semester. Eine Bestätigung durch das Jobcenter muss vorliegen.
- Besitzer:innen einer Ehrenamtskarte oder Jugendleiter-Card (JuLeiCa) erhalten je Semester für eine Veranstaltung eine 30%-ige Ermäßigung auf die Entgeltzahlung.
- Schichtarbeitende zahlen das Entgelt nur für Veranstaltungstage, an denen sie aufgrund ihres Schichtrhythmus teilnehmen können. Ein entsprechender Arbeitsnachweis ist vorzulegen.
WICHTIG: Ausgenommen von den o.g. Ermäßigungen sind Tagesfahrten, Studienreisen, Einzelveranstaltungen, besondere Aufwendungen (z.B. Fachraumausstattung, Lehr- und Lernmittel, Raummiete, Kinderbetreuung, Schwimmbadbenutzung) und Kurse, die nicht als ermäßigbar ausgewiesen sind.
7. Was passiert, wenn mein Kurs ausfällt?
Sollte Ihr Kurs ausfallen müssen (z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl), werden wir Sie ca. eine Woche vor dem geplanten Kursbeginn informieren. Die Information erfolgt telefonisch oder schriftlich (auch per Mail). Bei Kursausfall ist selbstverständlich kein Entgelt zu zahlen.
8. Ich kann am Kurs leider doch nicht teilnehmen. Wie kann ich mich abmelden?
Sieben Tage vor Kursbeginn ist eine Abmeldung vom Kurs ohne Angabe von Gründen möglich. Abmeldungen müssen jedoch zwingend schriftlich erfolgen.
Bei weiteren Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft unter Tel.: 0271 333-1519 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.